Filmeinreichung & Reglement 2025
Wir bitten darum, das Reglement der ethnocineca vor der Einreichung sorgfältig durchzulesen. Mit der Filmeinreichung gilt dieses Reglement als gelesen und akzeptiert. Fragen zum Reglement und zur Filmeinreichung senden Sie bitte an programm(at)ethnocineca.at. Den Link zur Einreichung über Filmfreeway finden Sie unten.
1. Allgemeine Informationen
Die 19. Ausgabe der ethnocineca findet von von 8. bis 14. Mai 2025 im Wiener Votiv Kino und im Kino De France statt. Als Österreichs größtes Filmfestival für dokumentarisches Kino und ethnographischen Film widmet sich die ethnocineca der Vielfalt menschlicher Lebensrealitäten weltweit und den brennenden Themen unserer Zeit. Mit unserem Call for Films suchen wir Dokumentarfilme jeder Länge und Machart, welche sich mit Menschen und ihrem sozialen, politischen und kulturellen Zusammenleben auseinandersetzen und diese mit kritischem und innovativem Blick erzählen.
2. Wettbewerbssektionen
Es gibt 5 Wettbewerbssektionen, für die eingereicht werden kann. Für jeden Film ist bei der Einreichung auf Filmfreeway anzugeben, für welchen der fünf Wettbewerbe (EVA, IDA, ADA, ISA, ESSA) eingereicht wird. Hierbei ist darauf zu achten, dass der Film den jeweiligen Wettbewerbskriterien entspricht (Mehrfachnominierungen sind nicht möglich). Die künstlerische Leitung behält sich vor, Filme, die für eine Kategorie eingereicht worden sind, für einen anderen Award zu nominieren.
2.1 Die Wettbewerbssektionen im Überblick
IDA – International Documentary Award
IDA feiert den internationalen Dokumentarfilm als eine dynamische Kunstform und macht diesen in aller Fülle erfahrbar: hier sind dem Format keine Grenze gesetzt – von klassischen Erzählformen bis zum animierten Dokumentarfilm sind alle Filmformate willkommen. Es werden herausragende Werke honoriert, die über das sachliche Vermitteln von Inhalten hinausgehen und nachdrücklich zu einer reflexiven und undogmatischen Auseinandersetzung mit menschlichen Lebensrealitäten und der Gesellschaft anregen. Preisgeld: EUR 1.000.-
• Länge: ab 45 Minuten
EVA – Excellence in Visual Anthropology Award
Dieser Wettbewerb trägt der Vielfalt des ethnographischen Films Rechnung. Er honoriert jene Werke, die zu einem progressiven Verständnis der Visuellen Anthropologie beitragen. Der Wettbewerb umfasst Filme, die im Rahmen von Forschungen entstanden sind, ebenso wie eigenständige Werke. Traditionelle wie experimentelle Methoden und Zugänge sind gleichermaßen gern gesehen. Preisgeld: EUR 1.000.-
• Länge: ab 45 Minuten
ADA – Austrian Documentary Award
Eine international besetzte Jury kürt den besten österreichischen Film in der Kategorie des österreichischen Dokumentarfilms. Zur Einreichung in dieser Kategorie berechtigt sind Filme die von einer österreichischen Produktionsfirma produziert wurden, beziehungsweise von einem/einer Filmemacher*in aus Österreich oder mit Lebensmittelpunkt in Österreich gemacht wurden. Preisgeld: EUR 1.000.-
• Länge: ab 45 Minuten
ISA – International Shorts Award
Der International Shorts Award (ISA) verhilft dem Kurzfilm im Rahmen des Festivals zu seiner ihm gebührenden Aufmerksamkeit. Die nominierten Dokumentarfilme zeichnen sich durch ihre breite Themenstreuung aus und zeigen die Dynamiken und expressiven Möglichkeiten des Kurzfilmformats auf. In diesem Wettbewerb entscheidet das Publikum über den Gewinnerfilm. Preisgeld: EUR 500.-
• Länge: max. 30 Minuten
ESSA – Ethnocineca Student Shorts Award
Junge Talente – Großes Kino! Mit ESSA feiert die ethnocineca die vielfältigen Impulse des jungen Dokumentarfilmschaffens. Gefragt sind studentische Arbeiten sowie Erstlingswerke aus dem Dokumentarfilmbereich und dem ethnographischen Film. ESSA ist ein Publikumsaward. Preisgeld: EUR 500.-
• Länge: max. 30 Minuten
2.2 Informationen zu Filmauswahl, Screening Fees und Preisgeld
Die Auswahl der Filme für das Festivalprogramm und deren letztendliche Zuordnung zu den Wettbewerbssektionen erfolgt durch die künstlerische Leitung der ethnocineca. Es ist daher möglich, dass Filme in anderen Programmkategorien gezeigt werden als von den Einreichenden ausgewählt. Die Veranstalter*innen behalten sich das Recht vor, Art und Anzahl der angeführten Wettbewerbssektionen nachträglich zu ändern. Für alle Wettbewerbe wird insgesamt ein Preisgeld in der Höhe von € 4.000.- vergeben. Alle angeführten Preisgelder können sich noch ändern. Die Auswahl der Siegerfilme für die Wettbewerbssektionen EVA, IDA und ADA erfolgt durch eine externe Jury. Die Gewinner*innen von ISA und ESSA werden per Saalvoting durch das Publikum ermittelt.
Die ethnocineca zahlt Screening Fees an alle während des Festivals 2025 gezeigten Filme.
3. Allgemeine Einreichkriterien & Filmeinreichung
Das Produktionsjahr bzw. Jahr der Fertigstellung des Films darf nicht älter als 2024 sein. Eingereichte Filme, die bereits einen Kinostart in Österreich hatten, im Internet veröffentlicht wurden (z.B. VOD), im österreichischen / deutschsprachigen Fernsehen ausgestrahlt wurden, oder bereits im Programm der ethnocineca gezeigt wurden, können für die Programmauswahl nicht berücksichtigt werden. Der eingereichte Film muss den Kriterien der jeweiligen Wettbewerbssektion entsprechen.
Alle Beiträge werden in Originalfassung mit englischen Untertiteln gezeigt. Es können daher nur Beiträge mit englischen Untertiteln in der Programmauswahl berücksichtigt werden. Das Einreichformular auf Filmfreeway muss vollständig ausgefüllt und alle darin angeforderten Unterlagen übermittelt werden. Pro Film ist jeweils ein Einreichformular zu verwenden. Es werden nur Einreichungen berücksichtigt, die bis 01.12.2024 alle erforderlichen Unterlagen eingebracht haben.
Allgemeine Einreichkriterien im Überblick:
• Einreichfrist: 01.12.2023
• Produktionsjahr 2022 oder jünger
• Kein vorheriger Kinostart in Österreich, keine Veröffentlichung im Internet oder TV-Ausstrahlung
• Originalfassung mit englischen Untertiteln
• Vollständig ausgefülltes Einreichformular (Filmfreeway)
• Bereitstellung einer Sichtungskopie
4. Sichtungskopie
Für die Sichtung der Filme werden Online-Screener (z.B. Vimeo oder direkt über Filmfreeway) oder Downloadlinks (ohne Ablaufdatum!) akzeptiert. Falls keine online Kopie vorhanden sein sollte, können Sie Ihren Film auch per ftp-Upload oder als DVD/Bluray einreichen. Wenden sie sich in solch einem Fall bitte per E-Mail an programm(at)ethnocineca.at.
5. Rechtliche Informationen
Der/die Einreicher*in versichert, dass er/sie befugt ist, dem Festival die Nutzung zu erlauben, sowie dass die Nutzung des Films im Rahmen des Festivals nicht gegen Rechte Dritter (z.B. Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeitsrechte) verstößt und insbesondere die Rechte an ggf. verwendetem Fremdmaterial (Musik, Film, Fotos, Texte etc.) für die Nutzung geklärt wurden. Der/die Einreicher*in stellt das Festival diesbezüglich von allen Ansprüchen Dritter wegen einer Nutzung des Films auf dem Festival frei.
Der/die Filmemacher*in erklärt sich einverstanden, dass Ausschnitte aus ihrem/seinem Film sowie die bereitgestellten Zusatz- und Bildmaterialien für die Bewerbung des Films bzw. des Festivals von den Veranstalter*innen verwendet werden dürfen.
Der allfällige Versand des Ansichtsmaterials erfolgt auf eigenes Risiko und auf Kosten der Einreicher*innen. Das eingereichte Ansichtsmaterial kann aus Kostengründen nicht retourniert werden. ethnocineca übernimmt keine Versandkosten von Voransichtskopien.
6. Termine und Deadlines
Eröffnung Call for Films: 15. Oktober 2024
Earlybird: 31. Oktober 2024
Reguläre Einreichung: 1. Dezember 2024
Benachrichtigungsdatum: 17. März 2025
Festivaltermin: 8. – 14. Mai 2025